Verkaufsfragen

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Finanzierungen YAMAHA-Zweiräder können Sie ab 0,00%, auch mit 0% Anzahlung finanzieren. Auf der Seite eines jeden Modells finden Sie den Finanzierungsrechner, mit dem Sie Ihre individuellen Konditionen rechnen können. Selbstverständlich berät Sie auch Ihr autorisierter
YAMAHA Vertragshändler gern.
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Service- und Kundendienstfragen

Bedienungsanleitungen Fahrerhandbücher / Bedienungsanleitungen können Sie hier direkt herunterladen.
Benzinqualität Welcher Kraftstoff ist der richtige für mein Motorrad? Grundsätzlich benötigen die meisten Yamaha-Motorräder (ausgenommen der Wettbewerbsfahrzeuge und WR-Modelle) Normalbenzin mit 91 Oktan. Eine Ausnahme bilden aber die nachfolgend aufgeführten Modelle, welche Super-Kraftstoff mit min. 95 Oktan benötigen: RD 250/350LC Typ 4L0/4L1; RD 350 YPVS Typ 1WW; RD 500; SR500; XT 500; XJ 650 Turbo; YFZ 750 R/SP in der offenen Leistung; XT 660 R/X; YZFR1 ab Modelljahr 2002 und YZF-R6 ab Modelljahr 2003 und die MT-03 ab Modelljahr 2006 sowie die XJR1300 2007. Falls Unklarheiten zu dem Thema auftreten, sollten Sie dieses in Ihrer Bedienungsanleitung nachlesen oder Ihren autorisierten Vertragshändler fragen.
Ersatzteile Ersatzteile können nur über einen autorisierten Vertragshändler gegen Berechnung bestellt werden. Eine direkte Zusendung seitens der YAMAHA-Motor Deutschland GmbH ist nicht möglich. Auch Fragen zu Ersatzteilpreisen beantwortet Ihnen Ihr YAMAHA Vertragshändler.
Garantie Fahrzeuge bis 100ccm haben 1 Jahr Garantie und Fahrzeuge über 100ccm haben 2 Jahre Garantie (Ausgenommen Wettbewerbs-Fahrzeuge und WR – Modelle. Diese Modelle haben 3 Monate Garantie auf Teile). Beginn der Garantie ist der Zeitpunkt der Erstzulassung, bzw. falls das Fahrzeug nicht direkt zugelassen wird, der Übergabetag an den Kunden. Weitere Fragen zur Garantie und zu Garantiebestimmungen beantwortet Ihnen Ihr autorisierter YAMAHA Vertragshändler.
Plus Garantie Yamaha bietet Ihnen exklusiv ein erweitertes Garantie Programm an, das Ihnen ein gutes Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit gibt. Yamaha Motorräder werden selbstverständlich nach allerhöchsten Qualitätsstandards gefertigt. Dabei wird jedes Bauteil mit der größten Präzision entwickelt, getestet und produziert - alles für Ihre maximale Sicherheit. Falls aber doch einmal der Fall der Fälle eintreten sollte, ist es gut, wenn man abgesichert ist. Und hier kommt unsere neue Yamaha PLUS Garantie zum Zuge - eine Garantieversicherung, die speziell für Yamaha-Fahrer entwickelt wurde und Ihnen Schutz auf höchstem Niveau bietet. Weitere Informationen anzeigen
Kulanz Kulanz bedeutet eine freiwillige Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung des Herstellers auf Schäden am Fahrzeug, die außerhalb der Garantiezeit auftreten und nicht auf Fremdverschulden zurückzuführen sind. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die aus Kundenzufriedenheitsgründen geschieht, behält sich der Hersteller vor, jeden Kulanzfall im Einzelnen zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihren autorisierten YAMAHA Vertragshändler.
Inspektionsintervalle Fahrzeuge bis 250 ccm müssen alle 6.000 km zur Inspektion, Fahrzeuge ab 250 ccm alle 10.000 km. Zusätzlich ist bei den Fahrzeugen noch eine Jahresinspektion fällig, wenn nach Durchführung der letzten Inspektion ein Jahr vergangen ist, ohne den km-Stand für die nächste km bezogene Inspektion er- reicht zu haben.
Ölempfehlungen In erster Linie ist es wichtig, die richtige Viskositätsklasse und den vorgeschriebene Qualitätsstandart (nach API) in Ihrer Bedienungsanleitung nachzulesen bzw. bei Ihrem Händler anzufragen. Ob Sie dann ein Mineralöl, ein teilsynthetisches- oder ein Vollsynthetisches Motoröl verwenden, liegt in Ihrem ermessen, da YAMAHA dort keine Vorschriften macht. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie ein Motoröl verwenden, das für Motorräder bzw. für Ölbadkupplungen geeignet ist. Bei 2-Takt – Motoren ist die Verwendung eines Zweitaktöls mit der Qualitätsnorm JASO mind. „FC“ bzw. nach ISO „EGC“, oder „EGD“ vorgeschrieben. YAMAHA empfiehlt im übrigen Yamalube-Öl.
Racing Kits Hier finden Sie Informationen zu den Yamaha-Racing-Kits
Reifenfreigaben und Gutachten Seite mit Reifenfreigaben und Gutachten anzeigen
Zweitschlüssel Zweitschlüssel können nur über einen autorisierten Vertragshändler gegen Berechnung bestellt werden.
   

Sonstiges

Preise Die jeweils gültigen Preise finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Modells.
Prospekte Bestellungen, Downloads
Gebrauchtfahrzeuge Gebrauchte Motorräder (Pressefahrzeuge etc.) werden von der YAMAHA Motor Deutschland GmbH nicht direkt vertrieben. Das aktuelle Angebot an Gebrauchtfahrzeugen der YAMAHA-Vertragshändler finden Sie in der Gebrauchtfahrzeugbörse auf dieser Website.
Bildschirmschoner Hier finden Sie Bildschirmschoner zum download
Wallpapers Hier können Sie sich Bildschirmhintergründe für Ihren PC herunterladen
Verlust Fahrzeug-Dokumente Die YAMAHA Motor Deutschland GmbH ist berechtigt, für alle von ihr importierten Fahrzeuge gegen eine Gebühr, neue Fahrzeugdokumente in Form einer Zweitschrift zu erstellen. Der Fahrzeughalter benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle, versehen mit der vollständigen Fahrgestellnummer, dem Dienstsiegel, Datum und Unterschrift. Die Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug weder aus technischen Mängeln noch aus sonstigen Gründen aus dem Verkehr gezogen wurde und dass gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei einem autorisierten YAMAHA-Vertragshändler einzureichen.
YAMAHA Musikinstrumente Internet-Seite öffnen
YAMAHA HiFi Internet-Seite öffnen
   
Wenn Sie spezifische Fragen zu Ihrem Yamaha-Produkt haben, bei denen Ihnen Ihr autorisierter YAMAHA Vertragshändler nicht weiterhelfen konnte, bitten wir Sie um möglichst vollständiges Ausfüllen der nachstehenden Textfelder:
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